Patientenbefragung in der Arztpraxis

Eine Patientenbefragung in der Arztpraxis gehört zum Qualitätsmanagement und zeigt Ihnen, wie Terminvergabe, Wartezeit und Empfang bei Patientinnen und Patienten ankommen. Dieser Ratgeber erklärt, was die QM-Richtlinie verlangt, welche Methoden es gibt, welche Fragen sich eignen und wie Sie die Ergebnisse im Team besprechen.

Vom emojirate-Team,

Was ist eine Patientenbefragung?

Eine Patientenbefragung ist eine strukturierte Erhebung, bei der eine Praxis ihre Patientinnen und Patienten nach ihren Erfahrungen fragt, etwa zu Terminvergabe, Wartezeit, Erreichbarkeit, Freundlichkeit und Verständlichkeit der Informationen. Sie misst die Patientenzufriedenheit aus Sicht der Behandelten und ist nach der QM-Richtlinie des G-BA ein festes Instrument des Qualitätsmanagements.

Gefragt wird nach der Organisation und dem Umgang in der Praxis. Die medizinische Qualität einer Behandlung lässt sich so nur am Rand erfassen, und Angaben zur Gesundheit gehören ohnehin nicht in eine Zufriedenheitsbefragung. Mehr dazu im Abschnitt zum Datenschutz.

Ist eine Patientenbefragung in der Arztpraxis Pflicht?

Für Vertragsarztpraxen, Vertragspsychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnarztpraxen und Krankenhäuser gilt die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (QM-RL), zuletzt geändert am 18. Juni 2026 und in dieser Fassung in Kraft seit 20. August 2026. In Teil A § 4 Absatz 1 zählt sie Patientenbefragungen zu den Methoden und Instrumenten, die „verpflichtend anzuwenden sind“.

Die Einrichtung führt regelmäßig Patientenbefragungen durch und wertet diese aus. Deren Ergebnisse geben der Leitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Rückmeldung über die Patientenzufriedenheit und die Qualität der Versorgung aus Patientenperspektive sowie gegebenenfalls Anhaltspunkte für Verbesserungsmaßnahmen. Möglichst sollten dafür validierte Patientenbefragungsinstrumente genutzt werden.

QM-Richtlinie des G-BA, Teil A § 4 Absatz 1, abgerufen am 21. Oktober 2026

Die Richtlinie verlangt Befragungen „regelmäßig“, einen festen Abstand nennt sie nicht. Auf ein Instrument darf eine Praxis verzichten, wenn ihre personelle und sächliche Ausstattung, die örtlichen Gegebenheiten oder medizinisch-fachlich begründete Besonderheiten dem Einsatz offensichtlich entgegenstehen. Nach Teil B sind die Instrumente innerhalb von drei Jahren nach Zulassung umzusetzen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erheben den Stand des Qualitätsmanagements per Stichprobe (§ 6). Im Fragebogen dafür steht unter anderem: „Führen Sie Patientenbefragungen durch?“ und wie häufig in den letzten drei Jahren.

Den vollständigen Text finden Sie als PDF beim G-BA. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Umsetzung hilft Ihre Kassenärztliche oder Kassenzahnärztliche Vereinigung.

Validierte Fragebögen und das Angebot der KBV

Die Richtlinie empfiehlt validierte Instrumente, also Fragebögen, deren Aussagekraft wissenschaftlich geprüft ist. Ein bekanntes Beispiel ist der ZAP der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der „Fragebogen zur Zufriedenheit in der ambulanten Versorgung – Qualität aus Patientenperspektive“. Mit eZAP gibt es dazu eine Online-Anwendung im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Laut Deutschem Ärzteblatt, 2017 können Patientinnen und Patienten den Bogen am Computer oder Smartphone ausfüllen, Papierbögen trägt das Praxisteam in das Tool ein. Den Papierbogen gibt es zusätzlich auf Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch. Am Ende erhält die Praxis einen Ergebnisbericht mit Grafiken. Aktuelle Hinweise stehen bei der KBV unter Tipps zur Patientenbefragung.

Einige Kassenärztliche Vereinigungen bieten eigene Befragungsservices an. Die KV Baden-Württemberg beschrieb in ihrem Mitgliedermagazin ergo 2/2020 ein kostenloses Paket mit 100 Fragebögen, Auswertung und Vergleich mit anderen Praxen. Fragen Sie bei Ihrer KV nach dem aktuellen Angebot.

Methoden der Patientenbefragung im Vergleich

MethodeAufwand für die PraxisAufwand für PatientenStärkenGrenzen
Eigener Papierbogen im WartezimmerHoch: drucken, einsammeln, abtippenMittel: Stift, mehrere FragenErreicht auch Menschen ohne SmartphoneWenig Rücklauf, Auswertung von Hand, nicht validiert
Validierter Fragebogen, z. B. ZAP oder eZAPMittel: Zeitraum planen, Bögen verteilenMittel bis hoch: viele FragenErfüllt die Empfehlung der QM-RL, ErgebnisberichtMomentaufnahme in einem festen Zeitraum
Online-Befragung per Link oder MailGering bis mittel: Tool einrichten, Link verteilenMittel: Formular am Handy oder PCAutomatische AuswertungÄltere Patientinnen und Patienten oft schwer erreichbar, Abbrüche bei langen Bögen
Laufende Kurzrückmeldung per QR, NFC oder Tablet, z. B. emojirateGering: Aufsteller und Tablet einmal einrichtenSehr gering: ein Tipp, Rückfragen freiwilligZeigt Veränderungen von Woche zu Woche, sofort im DashboardKein validierter QM-Fragebogen, nur wenige Fragen

Die Methoden ergänzen sich. Eine große, validierte Befragung in einem festen Zeitraum liefert das Gesamtbild für das Qualitätsmanagement, zum Beispiel einmal im Jahr. Eine laufende Kurzrückmeldung zeigt dazwischen, ob die neue Telefonzeit oder die geänderte Terminvergabe tatsächlich etwas verbessert. Wie die Methoden außerhalb der Praxis abschneiden, vergleicht der Ratgeber Kundenzufriedenheit messen.

Datenschutz: Fragen zum Ablauf, nicht zur Gesundheit

Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Als Gesundheitsdaten gelten nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person beziehen und aus denen Informationen über ihren Gesundheitszustand hervorgehen.

Für eine Zufriedenheitsbefragung heißt das praktisch: Fragen Sie nur nach Ablauf und Service. Wie lange haben Sie gewartet, wie freundlich war der Empfang, wie gut war die Praxis telefonisch erreichbar? Fragen nach Beschwerden, Diagnosen, Medikamenten oder dem Behandlungserfolg lassen Sie weg. Dann brauchen Sie auch keine Namen.

Diese Hinweise sind allgemein und keine Rechtsberatung. Bei emojirate sind Bewertungen über Aufsteller und Kiosk anonym: Es gibt keine Konten und keine Namen. Eine E-Mail-Adresse wird nur gespeichert, wenn jemand sie freiwillig angibt und einwilligt, im Kiosk-Modus wird gar nicht danach gefragt.

Musterfragen für die Patientenbefragung

Die folgenden Fragen können Sie als Vorlage nutzen, für einen eigenen Papierbogen oder als Rückfragen einer laufenden Kurzbewertung. Nehmen Sie pro Befragung nur die Themen, die Sie gerade wirklich verbessern wollen. Weitere Formulierungen und Antwortformate finden Sie im Ratgeber Fragen für die Kundenbefragung.

Terminvergabe

Wartezeit

Telefonische Erreichbarkeit

Freundlichkeit

Verständlichkeit

Für eine einzelne Kennzahl, die sich über Jahre vergleichen lässt, eignet sich die Frage nach der Weiterempfehlung auf einer Skala von 0 bis 10. Wie Sie daraus den Net Promoter Score berechnen, erklärt der Ratgeber NPS berechnen.

Auswertung und Teambesprechung

  1. Rücklauf prüfen: Wie viele Antworten sind zusammengekommen, und aus welchen Wochen? Ein Montag mit Grippewelle sieht anders aus als ein ruhiger Donnerstag.
  2. Verteilung ansehen statt nur den Durchschnitt: Ein Schnitt von 4,2 kann eine wachsende Gruppe sehr unzufriedener Patientinnen und Patienten verdecken.
  3. Freitexte sortieren: Gleiche Themen zusammenfassen, etwa „Telefon“, „Wartezeit“, „Rezeptbestellung“.
  4. Ein bis zwei Maßnahmen festlegen: Lieber die Telefonzeiten neu ordnen als zehn Punkte gleichzeitig angehen.
  5. Im Team besprechen: Ergebnisse in die nächste Teambesprechung mitnehmen, Lob ausdrücklich weitergeben.
  6. Ergebnis zeigen: Ein Aushang im Wartezimmer mit „Sie haben gesagt, wir haben geändert“ zeigt, dass die Antworten gelesen wurden.
  7. Wirkung prüfen und dokumentieren: Nach einigen Wochen erneut hinschauen und das Ergebnis in die QM-Dokumentation aufnehmen.

Laufende Rückmeldung zwischen den großen Befragungen

Eine große Befragung zeigt den Stand in einem bestimmten Zeitraum, aber nicht, was sich in den Monaten danach ändert. Dafür eignet sich eine laufende Kurzrückmeldung: Patientinnen und Patienten tippen nach dem Termin auf eines von fünf Gesichtern, von Mies bis Super!, und beantworten auf Wunsch eine kurze Rückfrage.

Mit emojirate steht dafür ein NFC-Aufsteller an der Anmeldung, ein QR-Code hängt im Wartezimmer und ein Tablet im Kiosk-Modus am Ausgang erreicht alle ohne Smartphone. Wer „Mies“ oder „Naja“ wählt, kann gefragt werden, woran es lag, zum Beispiel Wartezeit, Telefon oder Erklärung. Jede Bewertung steht sofort im Dashboard. Je nach Paket können Sie die Daten als CSV exportieren und in Ihre QM-Unterlagen übernehmen.

Wie das in Praxis und Apotheke konkret aussieht, mit Aufstellorten und Beispielfragen, zeigt die Seite Patientenfeedback für Apotheke und Arztpraxis.

Und in der Apotheke?

Für Apotheken gilt die QM-Richtlinie des G-BA nicht. Nach § 2a Apothekenbetriebsordnung muss die Apothekenleitung aber ein Qualitätsmanagementsystem betreiben, regelmäßige Selbstinspektionen veranlassen und sollte an externen Qualitätsüberprüfungen teilnehmen. Eine Kundenbefragung schreibt die Verordnung nicht vor.

Sinnvoll ist sie trotzdem, etwa zu Wartezeit am HV-Tisch, Beratung, Verfügbarkeit bestellter Arzneimittel und Freundlichkeit. Auch hier gilt: Fragen zum Ablauf, nicht zur Gesundheit oder zu Medikamenten. Ein NFC-Aufsteller am HV-Tisch genügt, mehr dazu auf der Seite zum Kundenfeedback in der Apotheke.

Häufige Fragen

Ist eine Patientenbefragung in der Arztpraxis Pflicht?

Die QM-Richtlinie des G-BA nennt Patientenbefragungen in Teil A § 4 als verpflichtend anzuwendendes Instrument des Qualitätsmanagements für Vertragsarzt- und Vertragszahnarztpraxen, MVZ und Krankenhäuser. Ein Verzicht ist nur möglich, wenn die Gegebenheiten der Praxis dem offensichtlich entgegenstehen. Dies ist ein allgemeiner Hinweis und keine Rechtsberatung.

Wie oft sollte eine Praxis ihre Patienten befragen?

Die Richtlinie sagt „regelmäßig“ und nennt keinen festen Abstand. Ein praktikabler Weg: eine größere Befragung in festen Abständen, etwa jährlich, und dazwischen laufend kurze Rückmeldungen, um die Wirkung einzelner Änderungen zu sehen.

Gibt es eine Vorlage für die Patientenbefragung?

Ja. Die KBV bietet mit dem ZAP einen validierten Fragebogen an, online als eZAP im Sicheren Netz der KVen. Einige Kassenärztliche Vereinigungen haben eigene Befragungsservices. Für eigene Bögen eignen sich Fragen zu Terminvergabe, Wartezeit, telefonischer Erreichbarkeit, Freundlichkeit und Verständlichkeit.

Darf ich in der Befragung nach der Behandlung fragen?

Fragen Sie nach Ablauf und Service, nicht nach Beschwerden, Diagnosen oder Medikamenten. Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Eine anonyme Befragung zu Organisation und Umgang kommt ohne solche Angaben aus. Klären Sie Details mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Ersetzt emojirate eine validierte Patientenbefragung?

Nein. emojirate ist eine laufende Kurzrückmeldung mit fünf Gesichtern und wenigen Rückfragen. Für das Qualitätsmanagement empfiehlt die Richtlinie möglichst validierte Instrumente wie den ZAP. emojirate zeigt Ihnen zwischen zwei solchen Befragungen, wie Ablauf und Service gerade ankommen.

Wie erreichen wir ältere Patientinnen und Patienten ohne Smartphone?

Mit einem Papierbogen oder einem Tablet im Kiosk-Modus am Ausgang. Bei emojirate zeigt das Tablet dieselben fünf Gesichter, fragt nie nach einer E-Mail-Adresse und ist acht Sekunden nach dem Danke wieder bereit.

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